Beleuchtung für Einfahrt und Wege
Bei Tageslicht sieht alles fantastisch aus: Die Hofeinfahrt, der Weg auf das Haus zu und das Haus selbstverständlich auch. Doch was passiert in der Dämmerung? Niemand kann das Haus sehen oder jemand stolpert über ein vergessenes Spielzeug in der Einfahrt? Zumindest bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sollte der Zugang zu einem Haus auch abends bzw. morgens beleuchtet sein.
Denn was viel Hausbesitzer nicht wissen, ist, dass es ihre Pflicht ist, für gute Sicht zu sorgen. Würde ein Lieferant oder ein Besucher in der Dämmerung oder im Dunkeln sich aufgrund von fehlender Beleuchtung verletzen, so wäre der Hausbesitzer dafür verantwortlich. Dies fällt unter die Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers. Doch selbstverständlich sind auch die aktuellen Bewohner, beispielsweise wenn das Haus vermietet ist, für die Angelegenheit verantwortlich.