Sind die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten überstanden, ist die Mietminderung durch den Mieter eingeheimst worden und endlich wieder ein normales Wohnen möglich, kommt möglicherweise ein rechtliches Problem auf den Mieter zu. In nicht wenigen Fällen versucht der Vermieter, die Bauarbeiten zum Anlass zu nehmen, um den Mieter zum Abschluss eines neuen Mietvertrages zu drängen. Hier sollte der Mieter keinesfalls nachgeben.
Denn ein neuer Mietvertrag, nach neuem Recht abgeschlossen, ist immer für den Mieter von Nachteil. Es besteht auch kein Handlungsbedarf, auch wenn der Vermieter das anders kundtut. Statt eines vollständig neuen Mietvertrages genügt es, eine Mietvertragsergänzung zum bestehenden Mietvertrag zu fertigen und zu unterschreiben. Damit bleibt der alte Mietvertrag gültig, er wird halt nur ergänzt.
In dieser Ergänzung steht die neue Miete drin, die nach dem Modernisierungsarbeiten zu zahlen ist. Auch wird hier genau festgeschrieben, welche Änderungen sich im Bestand der Wohnung befinden. Je nachdem, welche Arbeiten durchgeführt wurden, wird genau aufgelistet, welche Wohnwertverbesserungen eingebaut sind. Seien es der neue Balkon, der neue Aufzug, die eingehauste Müllstandsfläche oder die Fußbodenheizung.