Sind die Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten überstanden, ist die Mietminderung durch den Mieter eingeheimst worden und endlich wieder ein normales Wohnen möglich, kommt möglicherweise ein rechtliches Problem auf den Mieter zu. In nicht wenigen Fällen versucht der Vermieter, die Bauarbeiten zum Anlass zu nehmen, um den Mieter zum Abschluss eines neuen Mietvertrages zu drängen. Hier sollte der Mieter keinesfalls nachgeben.
Denn ein neuer Mietvertrag, nach neuem Recht abgeschlossen, ist immer für den Mieter von Nachteil. Es besteht auch kein Handlungsbedarf, auch wenn der Vermieter das anders kundtut. Statt eines vollständig neuen Mietvertrages genügt es, eine Mietvertragsergänzung zum bestehenden Mietvertrag zu fertigen und zu unterschreiben. Damit bleibt der alte Mietvertrag gültig, er wird halt nur ergänzt.
In dieser Ergänzung steht die neue Miete drin, die nach dem Modernisierungsarbeiten zu zahlen ist. Auch wird hier genau festgeschrieben, welche Änderungen sich im Bestand der Wohnung befinden. Je nachdem, welche Arbeiten durchgeführt wurden, wird genau aufgelistet, welche Wohnwertverbesserungen eingebaut sind. Seien es der neue Balkon, der neue Aufzug, die eingehauste Müllstandsfläche oder die Fußbodenheizung.
Inhalt der Mietvertragsergänzung ist wichtig
Spätestens dann, wenn der Mieter ausziehen möchte. Dann muss er die Wohnung in dem Zustand übergeben, indem er sie übernommen hat. Hinzu kommt jener Zustand, der in der Mietvertragsergänzung beschrieben wurde. Deshalb ist es so wichtig, dass hier wirklich alle Änderungen aufgeführt sind. Damit nicht der Vermieter bei den Übergabeverhandlungen behaupten kann, der Mieter hätte den einen oder anderen Gegenstand selbst eingebaut und müsse ihn wieder entfernen.
Dieser Inhalt ist außerdem wichtig, wenn an den dazugebauten Gegenständen Mängel während der Mietzeit auftreten. Dann muss der Mieter gegebenenfalls belegen, dass diese Gegenstände nicht sein Eigentum sind. Auch wenn dies zunächst sinnlos erscheint: Ein häufiger Wechsel der Hausverwaltung, auch des Eigentümers, können hier zu großen Problemen führen. Denn wenn die Hausverwaltung die Mietverträge verbummelt, der neuen Hausverwaltung nicht übergeben hat oder Ähnliches, ist letztlich der Mieter in Beweisnot.
Die alten Konditionen wirken weiter
Die Ausfertigung einer Mietvertragsergänzung hat für den Mieter auch den Vorteil, dass die Konditionen seines alten Mietvertrages weiterhin gültig sind. Auch wenn er die neue Miete nach der Modernisierung zahlen muss, alles andere bleibt bestehen.