Vermieter Geschichten

Was ein Vermieter so alles erleben kann

Zugegeben, die meisten Menschen sind Mieter und wissen nichts von der Arbeit eines Vermieters. Alle Vermieter sind sowieso doof, faul und haben die falsche Meinung. Sie finden die Anliegen der Mieter unpassend, sie sind nicht bereit, den Mietern entgegenzukommen usw. und sofort. Der Beruf des Kaufmanns der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (heute Immobilenkaufmann) bringt es mit sich, dass er sich überall in die Nesseln setzt.

Bei den Mietern sowieso, aber auch bei den Chefs in der Wohnungsbaugesellschaft, bei der er angestellt ist. Obwohl 99 % der Mieter ganz normale Menschen sind, die froh sind, in einer gemütlichen Wohnung ihre Bleibe zu finden und mit dem Vermieter gut zusammenwirken. Insbesondere Familien haben ihre eigenen Sorgen und wollen Ruhe mit der Wohnungsbaugesellschaft.

Manchmal muss geräumt werden

Wenn Mieter, auch Familien, ihre Miete nicht mehr bezahlen können, egal aus welchem Grund, bekommen sie Ärger mit dem Vermieter. Es ist sein Job, dafür zu sorgen, dass die Miete regelmäßig eingeht. Denn davon lebt er, lebt die Wohnungsbaugesellschaft. Und natürlich der Staat, über die Steuern. Zunächst wird der Vermieter mit der Familie das Gespräch suchen. Vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, über Ratenzahlungen, Stundung oder zeitweise Mietereduzierung einen Verlust der Wohnung der Familie zu vermeiden.

Es empfiehlt sich auch immer für den Mieter, rechtzeitig vor einer drohenden Zahlungsunfähigkeit mit dem Vermieter selbst den Kontakt zu suchen. Er wird immer Möglichkeiten finden. Denn er hat kein Interesse dran, dass die Familie die Wohnung verliert. Haben alle vorherigen Versuche zu keinem Ergebnis geführt, wird der Vermieter im Auftrag seines Arbeitgebers die Räumung und Herausgabe der Wohnung bei Gericht beauftragen.

Das ist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess. Bevor er diesen einleitet, weist er die Familie darauf hin, dass, wenn sie den gesamten Mietrückstand bis zum Beginn des Gerichtsverfahrens begleicht, die Räumung ausgesetzt wird. Allerdings ist so eine, Heilung genannte, Verfahrensweise, nur einmal in 2 Jahren möglich.

Das Jugendamt informieren

Kommt es doch zu einer Räumung, wird vom Gericht her das Jugendamt vom Termin der Räumung informiert. Jedenfalls, sofern sich minderjährige Kinder in der Wohnung der Familie aufhalten. Gegebenenfalls sorgt das Jugendamt dafür, dass die Kinder nicht geräumt werden, die Familie also vorerst die Wohnung behält.

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