So geht effektiv Steuern sparen

Laut dem neuen Finanztest (2/2015) von Stiftung Warentest, brauchen sich Steuerzahler in diesem Jahr nicht grämen, sondern können entspannt die Steuererklärung 2014 ausfüllen. Diese ist nämlich nicht schwer zu bewältigen und kann allein für den Arbeitnehmer Steuererleichterung von bis zu 900€ im Durchschnitt bedeuten.

Doch nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Azubis, Studenten sowie Mieter und Eigentümer können in diesem Jahr von den neuen Gesetzten profitieren. Dank der aktuellen Ratschläge und Hinweise des Finanztests fällt eine Reihe von Personengruppen unter die Steuererleichterungen, die bei der Steuererklärung 2014 bedacht werden sollten.

So sind derweil beispielsweise höhere Verpflegungskosten, die dem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit entstehen, anrechenbar und sorgen für zufriedene Gemüter. Auch Eigentümer oder Mieter, die im vergangenen Jahr Haushaltshilfen oder Handwerker beschäftigten, können auf höhere Steuerrückzahlungen hoffen.

Versicherungsvorteile für die Steuererklärung 2014 besser nutzen

Neben diesem Passus können nunmehr auch zahlreiche Versicherungen in der Steuererklärung 2014 abgesetzt werden. So lassen sich Altersversicherung und weitere Zusatzversicherungen besser nutzen. Neben der Krankenversicherung lässt sich u.a. die Pflegeversicherung nebst Vorsorgeleistungen, die für Arbeitslosen-, Krankentagegeld- oder Haftpflichtversicherung aufgewendet werden, absetzen. Selbst Zahnersatzversicherungen oder Sehhilfen können bedacht werden.

Diese und weitere Vorsorgeversicherungen wurden zwar in der Vergangenheit vom Finanzamt nicht berücksichtigt – dennoch sollten Steuerzahlen die Aufwendungen in die Steuererklärung 2014 eintragen, stehen noch Gesetzesentscheidungen in diesem Bereich aus, sodass auf rückwirkende Steuerrückzahlungen gehofft werden kann.

Erneuerungen für Mieter und Eigentümer

Weiterhin können Kosten für Haushaltshilfen oder Handwerker von Mietern und Eigentümern mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wer also Reinigungskräfte, Handwerker, Schneeräumungsunternehmern, Gartenbaufirmen oder ähnliche beschäftigte, kann die Kosten und Aufwendungen angeben. Auch handwerkliche Leistungen können dank neuester Regeln von Mietern und Eigentümern genutzt werden. So lässt sich ein An- oder Umbau des Eigenheims geschickt von der Steuer absetzen. Von dieser Regelung sind allerdings Messungen an den Heizungen oder auch Aktivitäten von Gutachtern ausgenommen, wie Stiftung Warentest verrät.

Arbeitnehmer-Bonus: Kosten für Fahrten und Verpflegung absetzbar!

Reisekosten nebst Fortbildungen können in diesem Jahr auch vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden und finden in der Anlage „N“ Platz. Die Kilometerpauschale für etwaige Autofahrten liegt bei 30 Cent und auch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Hotels oder Leihwagen lassen sich jetzt absetzen. Die Verpflegungspauschale kann mit 12€ bis 24€ / Tag beziffert werden.

Nützliche Tipps für Studenten

Studenten und Azubis aufgepasst! Fahrtkosten können ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn keine Einkünfte vorliegen. Auch hier sind noch keinen endgültigen Gerichtsverhandlungen vollzogen worden, sodass auf rückwirkende Steuererleichterungen zu hoffen sein kann. Sogar Studiengebühren sowie Aufwendungen für Arbeitsmittel, wie Farben, Bücher und andere Materialien, können unter Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

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